März 2007, RA 172: ÖZIV Kärnten zum Parkausweis

Die Behörde hat Personen, die dauernd stark gehbehindert sind, auf deren Ansuchen einen Ausweis darüber auszufolgen. Die Ausstellung dieses Ausweises obliegt den Bezirkshauptmannschaften bzw. den Magistraten der Städte. Die Voraussetzung für die Erlangung eines derartigen Ausweises ist, dass eine dauernde…
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