XVII. ordentlicher Verbandstag des ÖZIV

Am 27. Okt. 2016 fand der XVII. ordentliche Verbandstag des ÖZIV in den Räumen des ÖGB in Wien statt.
(Seitens des VQÖ nahmen Maria und Manfred Schweizer teil)

Hier sind die interessantesten Beiträge aufgelistet:

Präsident Dr. Klaus Voget stellt fest, dass die letzten vier Jahre nicht erfreulich waren. Seitens der Ministerien werden immer Budgetgründe angegeben, die wichtige Schritte nicht erlauben.
Positiv ist, dass für Pflegegeldentscheidungen nur mehr 7 Stellen in Österreich zuständig sind – negativ die unbefriedigende Problematik der Valorisierung . Das Pflegegeld hat seit seiner Einführung am 1.7.1993 33 % an Wert verloren!!! Mit 1.1.2016 gab es eine bescheidene Erhöhung.
Ein Vorteil für den Bund jedoch nicht für die Betroffenen ist, dass die Invaliditätspensionsbezieher von früher heute Rehabgeld- bzw. Umschuldungsgeldempfänger sind. Für den Bund hat sich damit das Pensionsantrittsalter rein statistisch erhöht.
Es folgt eine sehr breite Diskussion zum § 29 b-Ausweis der StVO. Zwar ist seit 1.1.2014 nur mehr das Sozialministeriumsservice zuständig. Jedoch wurden im vergangenen Jahr 40.000 neue Ausweise ausgestellt. Dr. Voget weist auf die eingerichtete Arbeitsgruppe hin, die an einem Änderungsvorschlag arbeitet.
Auch die Polizeistrafen müssten erhöht werden.
Ein weiterer Punkt war das Thema Schlichtungsverfahren. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass diese nichts kosten und schon oft allein die Ankündigung zu einer amikalen und zufriedenstellenden Lösung führt. Unternehmer wissen oft den richtigen Weg nicht.
Beim Versicherungsvertragsgesetz konnte eine Verbesserung  erreicht werden. Die Versicherungen sind nämlich bei Ankündigung einer Verbandsklage, die der Behindertenanwalt einbringen kann, oft bereit, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern bzw. anzupassen.
Im Bereich der Sachwalterschaft zeichnet sich eine positive Entwicklung ab. Ein Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass eine unterstützte Entscheidungsfindung unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung erfolgen soll, ist in Begutachtung.
Auch bei dem Thema Assistenzhunde und Taxis ist eine Gesetzesänderung für Anfang 2017 vorgesehen, da diese vorsieht, dass solche Hunde in Taxis mitgenommen werden müssen.
Behindertenpässe: Diese werden seit 1.9.2016 in Scheckkartenformat ausgestellt; alte Ausweise behalten ihre Gültigkeit.

 

Anlässlich der Neuwahl wurde Dr. Klaus Voget in seiner Funktion bestätigt, worüber wir vom VQÖ nicht nur froh sind, sondern unserem „Klaus“ dazu auch herzlich gratulieren.

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