Missbräuchliche Verwendung des § 29 b Ausweises

Missbräuchliche Verwendung des § 29 b StVO Ausweises ist Betrug und strafrechtlich verfolgbar! Durch das unberechtigte Einlegen eines fremden Gehbehindertenausweises gem. § 29 b StVO täuschte der Angeklagte mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz ein allenfalls kontrollierendes Organ der Parkraumüberwachung…
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