Missbräuchliche Verwendung des § 29 b StVO Ausweises ist Betrug und strafrechtlich verfolgbar! Durch das unberechtigte Einlegen eines fremden Gehbehindertenausweises gem. § 29 b StVO täuschte der Angeklagte mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz ein allenfalls kontrollierendes Organ der Parkraumüberwachung…