Dezember 2012, RA 195: Brief an Frau Bundeministerin Doris Bures

Künftig soll Berechtigung, einen Parkausweis gemäß StVO § 29b zu bekommen, ausgeweitet werde. Das Kriterium der dauernd starken Gehbehinderung für die Beantragung eines Parkausweises soll entfallen. Stattdessen soll künftig die „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit“…
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