Behindertenparkplätze nach §29b der StVO Informationen zu den Sitzungen im Jahr 2016

22. November 2016: Sitzung im Sozialministerium

(von Obmann Manfred Schweizer)

Aktueller Stand der Problematik § 29 b StVO
Am 22. November 2016 gab es zu diesem Thema eine wichtige Sitzung im Sozialministerium. Obmann Manfred Schweizer berichtet dazu:

Der Vorsitzende unserer Arbeitsgruppe, Herbert Pichler, Vertreter der ÖAR und des KOBV, vom Städte- und Gemeindebund und weitere Teilnehmer wurden von Dr. Hansjörg Hofer ins Sozialministerium eingeladen.

Bei dieser Startsitzung wurde versucht, die bisherigen Erfahrungen zu den Änderungen der StVO zu sammeln. Interessant ist die Tatsache, dass seit 1.1.2014 – Zuständigkeit für neue Parkausweise im Bereiche des Sozialministeriumsservice – über 68.000 neue § 29 b Ausweise ausgestellt wurden, davon 9.000 befristet.

Die Teilnehmer vereinbarten, dass zunächst die bestehende Situation erhoben und die weitere Vorgangsweise beurteilt werden soll. Dazu wird vom Sozialministerium eine externe Firma beauftragt. Diese wird selbstverständlich mit den zuständigen Behindertenverbänden zusammen arbeiten.

Das Ergebnis wird für Mitte 2017 erwartet. Dr. Hofer meint, dass dieses Ergebnis schlagend wird.

Wir glauben und hoffen, dass bei dieser Vorgangsweise die Interessen der Rollstuhlfahrer berücksichtigt werden.

Ein sehr persönlicher Kommentar zu diesem Thema von Fritz Gardavsky
… und weiter geht die Hinhaltetaktik …
Am 22. November fand wieder einmal eine Sitzung zum Thema Behindertenparkplätze nach §29b statt – diesmal im Sozialministerium und eingeladen hat jetzt Hr. Dr. Hansjörg Hofer. Weil das Sozialministerium noch nie eingeladen hatte, ist von einer Startsitzung die Rede. Wie viele Gesprächsrunden in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten bereits stattgefunden haben, weiß niemand mehr so genau, irgendwann hört auch der Aufmerksamste zu zählen auf!

Und das Ergebnis dieser Sitzung war (wieder einmal), dass der Status quo genau analysiert gehört, die Situation muss aber auch evaluiert werden. Weil es schon so viele Arbeitskreise gab, die sich mit diesem Thema in den letzten Jahrzehnten mehr oder weniger sinn- und erfolglos auseinandergesetzt haben, wurde eine neue Idee geboren: Man beauftragt eine externe Firma. Das ist auf jeden Fall objektiv und der ganz große Vorteil: Es vergeht wieder Zeit, jetzt ist einmal ein halbes Jahr geplant, bis dahin sollen die Betroffenen gefälligst Ruhe geben.

Erinnern wir uns (mit Schrecken) an das Jahr 2013: Da wollten die blinden Menschen die Parkerlaubnis nach §29b, zuerst Widerstand und Aufschrei, aber was hat es genutzt: Die Lobby der Blinden hat sich durchgesetzt, Rollstuhlfahrer sind wieder einmal auf der Strecke geblieben.

Und nun gibt es Widerstand gegen unterschiedliche Arten des §29b-Ausweises, insbesondere der KOBV legt seinen Protest ein. Vorerst heißt es einmal, dass Beschlüsse der ÖAR ja nicht einstimmig sein müssen, es könnte ja auch sein, dass sich eine Mehrheit für eine Lösung mit zwei Kategorien findet, aber zuerst einmal muss man analysieren, evaluieren, neu überdenken, weitere Fakten sammeln, Ergebnisse von Untersuchungen abwarten und dann sehen wir weiter.

Ein nützlicher Typ wäre es auch, auf ein gemeinsames abgestimmtes Ergebnis der Europäischen Union zu warten. Dann ist man nämlich auch auf der gesicherten Seiten, dass nicht irgendein Einspruch durch etwaige Querulanten den weiteren Ablauf verzögert. Am Ende steht dann vielleicht die Erkenntnis: Am Vernünftigsten wäre ein „Zurück-an-den-Start“.

Ein Gedanke macht sich noch breit: Es reicht eventuell fürs Erste, auf Neuwahlen der Bundesregierung zu warten, dann kann der nächste Sozialminister ja hinterfragen, ob die Ergebnisse seines Vorgängers nicht doch zu überdenken sind.

Conclusio:
… und weiter geht die Hinhaltetaktik …

 


22. März 2016: Bericht aus der Arbeitsgruppe Behinderten-Parkplätze (B-PP)

(von Ing. Hannes Wiesinger)

Am Dienstag, den 22. 03.2016 fand bei der ÖAR wieder eine Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Dabei wurden folgende Lösungsmöglichkeiten und die dazu notwendige weitere Vorgangsweise besprochen:

Es wurde nochmals einstimmig beschlossen, Überlegungen anzustellen, wie man zum einen die Parkraumüberwachung verbessern zum anderen die Anzahl der Parkflächen erhöhen kann.

Weiters soll eine Befristung für die ausgestellten Parkausweise von einem Jahr erreicht werden. Diese kurzfristig umsetzbare Maßnahme soll durch fälschungssichere Aufkleber, welche auf dem Ausweis sichtbar zu befestigen wären, umgesetzt werden. Eine Verteilung dieser Aufkleber wäre relativ einfach und ohne großen Aufwand über die gleichzeitige, jährliche Versendung mit den Autobahnvignetten realisierbar. Dazu gab es den einstimmigen Beschluss, diese Maßnahme möglichst rasch umzusetzen. Es wird daher ein Gesetzestextvorschlag ausgearbeitet und dazu werden Termine mit BMASK und BMVIT vereinbart.

Mehrheitlich wird vereinbart, dass langfristig eine Lösung zu suchen ist, in der nur jener Personenkreis, der auf Grund einer körperlichen Behinderung unbedingt zum Aus- und Einsteigen aus dem PKW die Autotür vollständig öffnen muss, berechtigt ist, auf den verordneten bzw. gekennzeichneten Behinderter-Stellplätzen zu parken. Als Lösung dieses Problems werden 2 unterschiedliche Ausweise – ähnlich wie in Deutschland schon gehandhabt – gesehen. Dazu soll als nächster Schritt ein Kriterienkatalog zur Unterscheidung der Voraussetzungen für die jeweilige Berechtigung vorbereitet werden.


Unser Verband beschäftigt sich bereits seit mehr als 2 Jahrzehnten mit dem Thema der Behindertenparkplätze nach §29b der StVO.
Hier sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zahlreiche Artikel aufgelistet, die in den letzten Jahren in der Verbandszeitschrift „Rollstuhl Aktiv“ ausgedruckt wurden.

 

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