Parlamentskorrespondenz Nr. 719 vom 25.06.2019
Finanzausschuss beschließt einstimmig Valorisierung des Pflegegeldes
Wien (PK) – Das Pflegegeld wird künftig valorisiert und damit jährlich dem Pensionsanpassungsfaktor entsprechend erhöht, so der heutige Beschluss im Finanzausschuss. Die Abgeordneten stimmten einhellig dem von JETZT initiierten Antrag zu, der mittels Abänderungsantrag von einer Anlehnung an den Verbraucherpreisindex an den Pensionsanpassungsfaktor geändert wurde. Einigkeit zeigte der Ausschuss auch zur Transparenzdatenbank. Aufgrund des heutigen Beschlusses müssen Förderungen künftig schon bei deren Gewährung gemeldet werden.
Finanzausschuss einig über Valorisierung des Pflegegelds
Das Bundespflegegeldgesetz wird dahingehend novelliert, dass Beitragshöhe des Pflegegeldes sich am Pensionsanpassungsfaktor orientiert und ab 2020 jährlich erhöht wird (678/A). Bruno Rossmann (JETZT) begründet seine Forderung damit, dass die Wertverluste der letzten Jahre erheblich seien und die Regierungsparteien erst kürzlich für eine automatische Anpassung an die Inflation stimmten – allerdings bei der Parteienförderung. Wahlzuckerl sei dies jedenfalls keines, vielmehr handle es sich um eine notwendige, kleine Verbesserung, so Rossmann. Die Kosten dafür wurden mit 50 Mio. € jährlich beziffert.
Trotz Kritik am freien Spiel der Kräfte stimmte Gerald Loacker seitens der NEOS zu. Obwohl sich Gerhard Kaniak (FPÖ) ein größeres Paket, insbesondere die Evaluierung der Höhe des Pflegegeldes, gewünscht hätte, stimmte auch die FPÖ für die Valorisierung. Andreas Hanger (ÖVP) argumentierte für eine Differenzierung zwischen Betreuung und Pflege. Obwohl Kosten von 50 Mio. € jährlich nicht viel seien, belaufen sich die Kosten der Maßnahme in der mittelfristigen Finanzplanung zwischen 400 und 500 Mio. €, sagte er. Schließlich wurde die jährliche Anhebung des Pflegegeldes einstimmig beschlossen.