Seit 1. Dezember 2019 ist die Vergabe der kostenlosen Autobahnvignette an Menschen mit Behinderungen neu geregelt. Es wird nur mehr eine digitale Vignette als Dauervignette zur Verfügung gestellt, die dafür zuständige Stelle ist nicht mehr das Sozialministeriumservice, sondern der Versicherungsverband Österreich (VVO). Die Datenweitergabe zwischen den eingebundenen Stellen erfolgt automationsgestützt.
Gültigkeitsabfrage
Der ÖAMTC empfiehlt, die Gültigkeit der digitalen Vignette mit Angabe des Kfz-Kennzeichens unter https://evidenz.asfinag.at oder im ASFINAG Servicecenter unter Tel. 0800 400 12 400 ab 1. Dezember für das Folgejahr zu überprüfen. Bitte beachten Sie die Gültigkeitszeiträume. (Vignette 2019: gültig bis 31.01.2020, Vignette 2020: gültig von 01.12.2019 bis 31.01.2021)
(Quelle: www.oeamtc.at)
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