Liebe Mitglieder des VQÖ,
ab 25. Mai 2018 gelten in Österreich die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese stellt eine Modernisierung und Anpassung der bestehenden Datenschutzregelungen in den EU-Mitgliedsstaaten dar. Mit der EU-DSGVO sollen insbesondere die Rechte der EU-Bürger in Hinblick auf ihre Daten gestärkt werden. Die Unternehmen, Vereine und Verbände sind gegenüber den „Betroffenen“ (z.B. Kunden, Mitglieder) verpflichtet, deren Rechte, beispielsweise die Rechte auf Auskunft, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit, auf Berichtigung und auf Löschung, einzuhalten. Bezogen auf den Umgang mit Ihren persönlichen Daten bedeuten die Bestimmungen der DSGVO noch mehr Schutz und Sicherheit.
Sie haben uns, dem VQÖ – Verband der Querschnittgelähmten Österreichs, mit Ihrer seinerzeitigen Beitrittserklärung zum VQÖ eine Reihe von sogenannten „personenbezogenen Daten“ im Sinne der (iSd) neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitgeteilt. Diese Daten werden vom VQÖ aufgrund der Statuten des Verbandes zur Mitgliederverwaltung und für Zwecke des Verbandes iSd DSGVO „verarbeitet“. Das bedeutet im Wesentlichen, dass der VQÖ diese Angaben speichert, um eine Übersicht über die Mitglieder zu haben, um die Beitragszahlungen evident halten zu können, um Ihnen die Zeitschrift „Rollstuhl aktiv“ zukommen zu lassen, um auch sonst mit Ihnen den Kontakt wie zum Austausch von Informationen, Neuerungen, Übersendung von Glückwünschen usw. halten zu können.
Die Verarbeitung bzw. Speicherung Ihrer Daten erfolgt bei uns für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft beziehungsweise bis zum Ablauf etwaiger Verjährungs- bzw. gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und bis zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.
Ihre Daten werden vom VQÖ an keine außenstehenden Personen oder Unternehmen weitergeleitet – ausgenommen Ihr Name und Ihre Adresse an das Versandunternehmen für die Zeitschrift „Rollstuhl aktiv“.
Die DSGVO fordert nun, dass der VQÖ Ihre Daten nur „verarbeiten“ (also zu obigen Zwecken speichern) darf, wenn Sie Ihre Zustimmung dazu erteilen. Der VQÖ geht davon aus, dass die seinerzeitige Bekanntgabe Ihrer personenbezogenen Daten als Zustimmung zu werten ist.
Diese Zustimmung zur „Verarbeitung“ Ihrer Daten können Sie iSd DSGVO widerrufen oder abändern. Sollten Sie dies wünschen, dann teilen Sie uns das mit. Ihre Daten (ausgenommen Name und Anschrift) werden dann unverzüglich geändert bzw. gelöscht.