VQÖ ist gegen eine mögliche Auflösung der AUVA

Wie den Medien in den letzten Wochen zu entnehmen war, fordert die Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein von der AUVA die Einsparung von 500 Millionen Euro . Falls die AUVA  diese Einsparungen nicht schafft, solle sie in die bestehenden Träger überführt und damit aufgelöst werden.-Andererseits soll der von den Unternehmern zu leistende Unfallversicherungsbeitrag  von 1,3 auf 0,8 Prozent gesenkt und damit die Lohnnebenkosten um 500 Millionen Euro reduziert werden.
Die geforderten 500 Mio. Euro Einsparungen machen laut Ärztekammer fast 40 Prozent des Budgets der AUVA aus.
Die qualitätsvolle Prävention und nahtlose Behandlung von Arbeitsunfällen – von der Akutbetreuung über die Reha bis zu einer möglichen Unfallrente – ist aus Sicht des VQÖ nur  mit der Erhaltung der AUVA gewährleistet. Es ist daher nur eine Lösung, die die Erhaltung der AUVA gewährleistet, tragbar.
„Eventuelle Überlegungen betreffend der Rehabilitation querschnittgelähmter Menschen nach einem Unfall in öffentlichen Krankenhäusern ist aus der Erfahrung der letzten Jahrzehnte mit Sicherheit kein geeigneter Weg, da man auf die besonderen Bedürfnisse querschnittgelähmter Menschen in diesen Krankenhäusern nicht spezialisiert ist“, erklärt der Obmann des VQÖ Manfred Schweizer.

Mit diesem Standpunkt sind wir nicht alleine. Wie aus den aktuellen Medienberichten zu entnehmen ist, bezeichnet auch der Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres die AUVA als „unverzichtbare Einrichtung“ um deren hohe Qualität Österreich weltweit beneidet werde.
Auch der Hauptverbands-Chef der Sozialversicherungsträger Alexander Biach spricht sich öffentlich „sehr klar dafür aus, die volle Leistungsfähigkeit der AUVA, angefangen von der Unfallprävention über die Unfallbehandlung in den UKHs, der anschließenden Unfall-Rehabilitation bis hin zur Absicherung bei Invalidität, zu erhalten“. Eine Zerschlagung der AUVA würde seiner Auffassung nach auch „massive Mehrkosten im System bedeuten und zu weiteren Schnittstellen führen, anstatt das System weiter zu integrieren“. Die Streichung von Leistungen der AUVA ginge in vielen Fällen zulasten der Steuerzahler, der Dienstgeber oder anderer Sozialversicherungsträger, warnte Biach.

Diesem Standpunkt kann sich der Verband der Querschnittgelähmten nur anschließen, da mit einer Auflösung der AUVA eine Verschlechterung der Qualität in der Versorgung von verunfallten Menschen zu befürchten wäre.
Aus diesem Grund hat der VQÖ auch die Petition „Die AUVA darf nicht zerschlagen werden“, die von Susanne P. via mein#aufstehn gestartet wurde, unterstützt. Am 16. Mai wurden bereits 190.000 Unterschriften gegen die Zerschlagung der AUVA an die Regierung übergeben. Es werden allerdings noch weiter Unterschriften gesammelt, so lange  die Sache nicht ausgestanden ist und wer sich dieser Petition gegen die Zerschlagung der AUVA anschließen möchte, kann dies im Internet unter  https://mein.aufstehn.at/petitions/die-auva-darf-nicht-zerschlagen-werden-1  tun.

 

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