Eine mehrjährige Auseinandersetzung über Barrierefreiheit am Bahnhof St. Peter (NÖ) hat nun doch ein Happy-End gefunden. Bei der Erneuerung des Bahnhofs St. Peter (Niederösterreich) weigerte sich die ÖBB bislang, für einen barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen durch Aufzüge zu sorgen, weil laut Etappenplan der ÖBB dies bis 2015 nur für Bahnhöfe vorgesehen sei, bei denen täglich mindestens 2.000 Fahrgäste ein- oder aussteigen.
Lange Zeit sah es so aus, als wäre der neue Bahnhof für Radfahrer, Eltern mit Kindern und Rollstuhlfahrer praktisch unerreichbar. Bereits 2011 wies der Rollstuhlfahrer Christian Krendl, der aus beruflichen Gründen täglich mit der ÖBB zwischen St. Peter und Linz pendelt, darauf hin, dass er nach dem geplanten Umbau des Bahnhofs St. Peter den Bahnsteig nicht mehr erreichen könne. (Bizeps berichtete darüber am 11. November 2011 im Artikel „ÖBB schaffen Barrieren statt sie zu beseitigen“).
Ein Schlichtungsverfahren zwischen Herrn Krendl und der ÖBB brachte auch keine Lösung. Deshalb wandte sich Herr Krendl mit der Angelegenheit an die Volksanwaltschaft. Anstatt sich für Barrierefreiheit am Bahnhof St. Peter einzusetzen, antwortet jedoch der Volksanwalt Dr. Kostelka in einem Schreiben vom 13. Juni 2012 lediglich: „…Das Bundes- Behindertengesetz geht bei seinen Vorgaben davon aus, dass die Beseitigung der Barrieren keine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung darstellen soll. Aus diesem Grunde werden für den Umbau von Bahnhöfen und Haltestellen drei Kriterien vorgegeben, die zur prioritären Behandlung wahlweise erfüllt werden müssen.
Bei Bahnhöfen und Haltestellen, die von einer niedrigen Anzahl an Personen frequentiert werden (entspricht einer maximalen Anzahl von Benützern der Verkehrsstation von weniger als 2.000 Personen pro Tag),
nicht in Landeshaupt- und Bezirkshauptstätten liegen und
keinen Umsteigeknoten auf Hochleistungsstrecken entsprechen,
wird bei jetzigem Stand der Technik die Herstellung völliger Barrierefreiheit jedenfalls unzumutbar sein, wenn sie einen bloß geringfügigen Aufwand überschreitet. Ich verstehe natürlich, dass Sie persönlich darüber verärgert sind, dass zurzeit kein Umbau des Bahnhofes St. Peter/Seitenstetten geplant ist.
Diesbezüglich ersuche ich Sie aber zu berücksichtigen, dass die Volksanwaltschaft im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit auf die rechtmäßige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die Behörden zu achten hat. Weiter gilt es, zu berücksichtigen, dass die ÖBB Infrastruktur AG ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen ist, und somit grundsätzlich nicht unter die Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft fällt.“
In den Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) vom 2. Juli konnte man lesen, dass nun endlich eine Lösung der Finanzierung für die Barrierefreiheit am Bahnhof St. Peter gefunden wurde. Zu verdanken ist dies dem Engagement des zweiten Landtagspräsidenten Johann Heuras, der gegenüber den NÖN meinte: „Nach einigen Klagen von Personen, die die Barrierefreiheit dringend benötigen, dachten wir uns: wenn wir schon viel Geld in den Umbau investieren, warum dann nicht auch gleich barrierefrei gestalten?“ Zusammen mit den Gemeinden St. Peter/Au, Wolfsbach, Ertl und Seitenstetten startete Heuras intensive Verhandlungen mit der ÖBB, betreffend die Finanzierung von zwei Personenaufzügen zu den Bahnsteigen. Einer der Aufzüge wird von den ÖBB finanziert, an den Kosten für den zweiten beteiligen sich die Gemeinden mit rund 50.000 Euro. Für die jährlichen Erhaltungskosten von 4.000 Euro kommen die Gemeinden St. Peter/Au, Seitenstetten, Ertl und Wolfsbach auf.
Rund vier Millionen Euro steuert das Land Niederösterreich insgesamt zur Bahnhofsund Streckensanierung bei St. Peter bei.