Besuche mit Persönlicher Assistenz während der Ausgangsregelungen

Aufgrund der restriktiven Besuchsregelungen über Ostern haben den Österreichischen Behindertenrat einige Fragen erreicht, ob Persönliche AssistentInnen in die Gesamtzahl der BesucherInnen einzurechnen sind. Der Österreichische Behindertenrat hat daraufhin mit dem Sozialministerium Kontakt aufgenommen und konnte nachfolgende Klarstellung, die auch in den FAQs auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht werden wird, erreicht:

Frage: Ich bin eine unterstützungsbedürftige Person. Darf mich meine Persönliche Assistenz begleiten, wenn ich während der ganztägigen Ausgangsregelung meine engsten Angehörigen oder wichtigsten Bezugspersonen besuche?
Antwort: Ja, das ist möglich. Die Persönliche Assistenz wird nicht in die erlaubte Besucherzahl mit eingerechnet. Sie dürfen also gemeinsam mit Ihrer Persönlichen Assistenz Ihre Eltern, Kinder, Geschwister, den nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder eine wichtige Bezugsperson besuchen. Wichtig ist, dass die Personen, die Sie besuchen, zu einem Haushalt gehören. Auch für den Fall, dass Sie Besuch empfangen, wird die Persönliche Assistenz nicht bereits als BesucherIn gezählt.

1 comment on “Besuche mit Persönlicher Assistenz während der Ausgangsregelungen

  1. Interessanter Beitrag zu den Befugnissen einer persönlichen Assistenz in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen. Es ist wirklich zu begrüßen, dass diese nicht zu den erlaubten Personen hinzugezählt werden und somit kleinere Besuche möglich sind. Ich denke, dass vor allem für Menschen mit Behinderungen diese Zeit sehr schwer ist und kleine Besuche die Stimmung sehr verbessern können.

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