Aus dem Bericht von Obmann Manfred Schweizer an die Generalversammlung
29 b: Im Rollstuhl aktiv Nr. 142 wird auf den Seiten 21 u. 22 die Entwicklung seit 16.12.95 dargestellt. Ein entscheidender Fortschritt in dieser Angelegenheit erfolgte aber bei der Vorstandssitzung des ÖZIV im August. Seither gibt es eine Arbeitsgruppe aus 3 Vertretern vom ÖZIV und 3 von unserem Verband. Geplant ist nun einen Zusatzeintrag auf den §29b-Ausweis mit folgenden Wortlaut anzubringen: „Der Inhaber dieses Ausweises ist Rollstuhlfahrer/einem Rollstuhlfahrer gleichzusetzen.“ und nur Inhaber eines solchen Ausweises mit Zusatzeintrag sollen die Berechtigung haben, auf Behindertenparkplätzen, die mit einer entsprechenden Zusatztafel versehen sind, zu parken.