Dezember 2004, RA 163: Neues vom §29b-Ausweis

Unter dem Titel „VQÖ ist gegen Ausweitung der Parkberechtigung für blinde Menschen“ berichtet Manfred Schweizer:

Der Verband der Querschnittgelähmten Österreichs ist entschieden gegen die Ausdehnung der Benützungsberechtigung des Behindertenausweis gem. §29b StVO für Sehbehinderte.

Begründung:

Es ist blinden Menschen und ihrer Begleitperson zuzumuten, das Fahrzeug auf einem normalen Parkplatz zu parken.

Die Begehrlichkeit, so einen Ausweis zu bekommen, entwickelt sich immer mehr zu einer Privilegienangelegenheit, da damit auch finanzielle Begünstigungen verbunden sind.

Als Vertreter der Schwerstbehinderten Verkehrsteilnehmer (Rollstuhlfahrer) muss darauf hingewiesen werden, dass die ursprüngliche Idee des Gesetzgebers aus dem Jahre 1976 (6. StVO-Novelle) immer mehr unterlaufen wird. Diese Idee war nämlich und sollte es auch nach wie vor sein „dauernd stark gehbehinderten Personen“ diese Erleichterung zu verschaffen.

Darüber hinaus ist es jetzt bereits extrem schwierig, einen so gekennzeichneten Parkplatz frei vorzufinden, da unter den gegebenen gesetzlichen Bedingungen aber vor allem aufgrund der großzügigen Handhabung durch die ausstellenden Behörden die Flut der Ausweise überhandgenommen hat.

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