Dezember 2009, RA 183: Leserbrief von Bernold Dörrer

Vorab, ich besitze auch einen, bin komplett Querschnittgelähmt TH12 und daher auf den Rollstuhl vollkommen angewiesen. Ich fahre viel mit dem Auto und beobachte daher die Situation „Behindertenparkplätze“ sehr interessiert.

Der Ausweis nach §29b ist meines Wissens nach ausschließlich für dauernd Gehbehinderte vorgesehen, daher ist die Forderung der Sehbehinderten und Blinden einfach überflüssig. Außerdem sind meiner Beobachtung nach eine sehr große Anzahl der ausgegebenen Ausweise in missbräuchlicher Verwendung. Theoretisch muss man ja bei Wegfall des Grundes den Ausweis retournieren, nur macht das erfahrungsgemäß kaum jemand. Kopierte Ausweise bzw. Verwendung von Nichtberechtigten sind leider auch fast normal.

Viele glauben auch wenn sie im Besitz des orangen Behindertenpasses sind berechtigt das auch zum Parken auf Behindertenparkplätze. Dies ist ein Irrtum, den Pass bekommt man auch wenn einem ein Finger fehlt.

Viele, die früher eine Gehbehinderung hatten und nun zu ihrem Glück wieder fast oder gänzlich gesundet sind, verwenden den Ausweis ungeniert weiter und blockieren verbotenerweise damit die teilweise nicht üppig vorhandenen Parkplätze.

Zur Akzeptanz dieser Parkplätze in der Bevölkerung trägt dies auch nicht sehr bei. Das Problem liegt meiner Meinung daran dass es kein „Ablaufdatum“ des Ausweises gibt. Außerdem wird auch kaum kontrolliert ob die Berechtigung noch besteht bzw. der Ausweis im richtigen Auto liegt bzw. der Berechtigte auch darin sitzt ist.

Zumindest habe ich noch nie erlebt dass das kontrolliert wird. Dadurch ist teilweise die Sinnhaftigkeit des Ausweises auch in Frage gestellt. Ich denke dass dieses Problem dringend in Angriff genommen gehört.

Es gibt sicher mehrere Möglichkeiten dies gut zu regeln ohne übertriebenen Aufwand. Z.B. für andere Behörden, Versicherungen oder Intuitionen braucht man ja auch regelmäßig ärztliche Untersuchungen bzw. Gutachten über den Gesundheitszustand.

Diese müssten doch auch verwendbar sein um eine „Vignette“ o.ä. zur Verlängerung zu erhalten.

Diesen Weg alle 1 – 2 Jahre in die Ausgabestelle oder vielleicht auch elektronisch zu machen dürfte kaum jemand zu beschwerlich sein, es ist ja im Interesse des ehrlichen Ausweisinhabers. Damit sind die „schwarzen Schafe“ schnell eliminiert.

Ich hoffe sehr dass sich in dieser Angelegenheit bald was tut, von den gesetzlichen Bedingungen her dürfte das kein Problem sein. Nur werden diese Vorgaben in keiner Weise exekutiert und der Missbrauch blüht.

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