Die Risikogruppenverordnung sieht vor, dass Personen, die ihre berufliche Tätigkeit nicht im Homeoffice erledigen können und für die es am Arbeitsplatz weder Umgestaltungsmöglichkeiten gibt, noch die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes möglich ist, vom Dienst freigestellt werden können.
Dienstfreistellung für Risikogruppen bis Ende April 2023 verlängert
Die Risikogruppenverordnung kommt nur im äußersten Fall zu Anwendung und dient als Schutz für Personen, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen