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Die Risikogruppenverordnung sieht vor, dass Personen, die ihre berufliche Tätigkeit nicht im Homeoffice erledigen können und für die es am Arbeitsplatz weder Umgestaltungsmöglichkeiten gibt, noch die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes möglich ist, vom Dienst freigestellt werden können.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des ÖBR:
Dienstfreistellung für Risikogruppen – Österreichischer Behindertenrat
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