Protokoll zur Generalversammlung des VQÖ am 22. April 2017
im Festsaal des RK Tobelbad
Am 22. April 2017 fand ab 13 Uhr die Generalversammlung des VQÖ im RK Tobelbad statt.
Die Tagesordnungspunkte der Generalversammlung waren:
- Eröffnung und Begrüßung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Ehrung verdienter Mitglieder
- Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
- Bericht des Obmannes
- Bericht des Kassiers
- Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
- Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
- Vergabe des Albert-Wöhrer Gedenkpreises
- Beschlussfassung über gestellte Anträge und Statutenänderungen
- Allfälliges
- Festlegung der nächsten Generalversammlung
- Festakt zur 60-Jahr-Feier des VQÖ
- Eröffnung und Begrüßung
Obmann Manfred Schweizer begrüßt alle 38 anwesenden Mitglieder und heißt sie herzlich willkommen. Er verliest einen Brief vom ÖZIV, Landesverband Tirol. Der Verband wird zu seinem 60-jährigen Bestehen beglückwünscht. Es wird für die mühevolle Arbeit, die vieles bewirkt hat, gedankt.
Manfred sagt, dass im letzten Jahr viele Mitglieder des VQÖ verstorben sind. Eine Minute gedenkt man schweigend der Verstorbenen.
- Genehmigung der Tagesordnung
Obmann Manfred Schweizer schlägt eine Änderung der Tagesordnung vor: Punkt 3, die Ehrung verdienter Mitglieder, und Punkt 10 die Vergabe des Albert-Wöhrer-Gedenkpreises, sollen während des Festaktes zur 60-Jahr-Feier vorgenommen werden. Die Änderung der Tagesordnung wird gemäß diesem Vorschlag von der Generalversammlung genehmigt.
- Ehrung verdienter Verbandsmitglieder
Wird wie in Punkt 2 beschlossen, erst im Rahmen des Festaktes vorgenommen.
- Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
Der Antrag des Obmanns Manfred Schweizer, das Protokoll der letzten Generalversammlung ohne Verlesung zu genehmigen, wird einstimmig von der Generalversammlung angenommen.
- Bericht des Obmannes
Die Anzahl unserer Mitglieder ist rückläufig. 2014 hatte der Verein noch 951 Mitglieder, 2017 nur noch 919. Das kommt daher, dass die Zahl der Verstorbenen sehr groß war und die Personen, die drei Jahre lang nicht mehr ihren Beitrag bezahlt haben, aus dem Verein ausgeschlossen wurden. Manfred erwähnte noch, dass der VQÖ schon mal an die 1200 Mitglieder hatte. Das war aber in Zeiten, in denen noch sehr sorglos mit säumigen Zahlern umgegangen wurde und das Durchschnittsalter der Mitglieder noch nicht so hoch war.
Der Präsident der ÖAR Dr. Klaus Voget wurde begrüßt, er ist seit 48 Jahren Mitglied beim Verein. Er hat trotz vieler Verpflichtungen bei anderen Institutionen bei uns mitgearbeitet und den Verband unterstützt. Manfred Schweizer bedankt sich für seine ehrenamtliche Arbeit.
Manfred Schweizer erklärt, warum das Büro in der Sahulkastraße aufgegeben wurde (zu geringe Nutzung und Kosteneinsparung) und dankt im Besonderen Fini und allen anderen HelferInnen für die rasche Räumung. Alle wichtigen Unterlagen und das Archiv des VQÖ werden derzeit privat verwaltet.
2014 wurde eine neue Homepage des VQÖ ins Leben gerufen, die von fünf Mitgliedern betreut wird. Wünschenswert wäre es, wenn der VQÖ von den Mitgliedern noch mehr Beiträge erhält, die man auf der Homepage veröffentlichen könnte.
Auf die Aussendung des Jahresbriefes mit dem Flyer kam bisher keine Reaktion. Schön wäre es gewesen, wenn das eine oder andere Mitglied sich beim Vorstand mit der Bitte um Zusendung mehrerer Flyer zur Verteilung oder Weitergabe gemeldet hätte. Das war aber nicht der Fall.
Der Druck der Verbandszeitschrift durch die AUVA war vor kurzem gefährdet. Der Verwaltungsausschuss der AUVA hatte letztlich doch sein OK dazu gegeben. Druck und Versand der Verbandszeitschrift Rollstuhl aktiv sind bis Ende 2017 gesichert. Auch danach werden wir mit höchster Wahrscheinlichkeit damit rechnen können, dass die AUVA den Druck der Verbandszeitschrift übernimmt.
Unser Hauptsponsor ist DENTSPLY IH GmbH. Wir werden immerhin mit 3.500 Euro jährlich unterstützt.
Der VQÖ wird regelmäßig zu Sportfesten in Tobelbad und sporadisch im Weißen Hof eingeladen. Heuer ist es das erste Mal, dass uns Bad Häring zu einer Veranstaltung gebeten hat.
Die Rapid Allianz Arena ist für RollstuhlfahrerInnen nicht besonders gut geeignet. Manfred versucht eine Verbesserung zu bewirken.
Im neu errichteten Hauptbahnhof von Wien ist das Behinderten-WC nicht ausreichend beschildert und nur sehr schwer zu finden. Das ist schon gemeldet . Es ist zu hoffen, dass die Situation bald geändert wird.
Das Kardinal-König-Haus in Hietzing soll schon demnächst komplett barrierefrei zu erreichen sein.
In der Krainerhütte (Baden bei Wien) gab es bislang keine Behindertentoilette. Für Manfred Schweizer war erst nach Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ein Happy End in Sicht. Mittlerweile verfügt das Lokal über ein behinderten- freundliches WC.
In einer Sendung vom ORF wurde erneut die Floskel „an den Rollstuhl gefesselt“ verwendet. Nach einem Anruf in der Redaktion hat man sich für den Hinweis bedankt und versprach diesen Ausdruck nicht mehr zu verwenden.
Seit 1987 gibt es in Gröbming den Monoschikurs. Er feiert sein 30-jähriges Jubiläum. Man sollte aber nicht vergessen, dass so ein Event schon Jahre vorher von Herfried Eisler durchgeführt wurde. Damals nannte man es „Skischlittenkurs“.
Manfred Schweizer würdigt und erwähnt namentlich auch die ehrenamtlichen Betreuer und Veranstalter, wie zum Beispiel den anwesenden Michael Wöhrer, der die Tenniskurse und -Wettkämpfe leitet.
Das Projekt „No limits in the air“ (eine Flugveranstaltung für behinderte Menschen) wird als leuchtendes Beispiel einer gelungenen Veranstaltungsreihe des VQÖ angeführt. Wie es dazu kam ist in der Festschrift zu lesen. Hannes Wiesinger ist Mit-Initiator und durchführende Kraft der Veranstaltung.
Für den Rehabilitationsaufenthalt in Rovinj haben sich dieses Jahr bereits 33 Personen angemeldet. Wie immer hofft man auf gutes Wetter, damit z.B. die Atemgymnastik im Freien gemacht werden kann.
Bei den Kulturtagen gibt es immer sehr viele Anmeldungen. So musste man Nottwil im Jahr darauf wiederholen, um alle Interessierten zufrieden stellen zu können. Das gilt auch für die Kulturtage in Südtirol, die heuer und 2018 stattfinden werden.
Manfred Schweizer stellt Peter Traussnig vor, der für die Nachfolge von Fritz Gardavsky als Kassier kandidiert. Fritz bleibt aber dem Verband als Kassier-Stellvertreter erhalten.
In eigener Sache erklärt der Obmann Manfred Schweizer, dass in Anbetracht seines fortgeschrittenen Alters der Verband eine Nachfolge für ihn sucht! Da noch keine geeignete Nachfolge gefunden wurde, die den Verband führt, hat sich Manfred Schweizer bereit erklärt, noch ein bis zwei Jahre als Obmann zur Verfügung zu stehen. Bis dahin sollte seine Nachfolge geregelt sein.
- Bericht des Kassiers
Zahlungsmoral bei Mitgliedsbeiträgen:
Für das Jahr 2017 haben bereits 707 Mitglieder bzw. 76,9 % ihren Beitrag bezahlt. Es ist zu erwarten, dass im Lauf des Jahres sowie in den Anfangsmonaten 2018 dieser Prozentwert auf über 90 % steigt, wie es in den Vorjahren der Fall war (2015: 92,2 % haben Mitgliedsbeitrag bezahlt, 2016: 91,1 %)
Jahresergebnisse:
Die Jahre 2015 und 2016 endeten jeweils mit einem Verlust:
2015: – 401,35 €,
2016: – 3.613,88 €.
Im heurigen Jahr gibt es zum 21. April 2017 einen Zwischenstand von 7.097,00 €. Daraus kann aber kein seriöses Vorausbild für das Kalenderjahr abgeleitet werden, da die höchste Ausgabengruppe „Veranstaltungen“ bisher kaum Ergebnisse gebracht hat.
- Bericht des Rechnungsprüfers und Entlastung des Vorstandes
Die Rechnungsprüfung für 2015 wurde am 21. April 2016 von DI Willibald Kremser und Kurt Blaha durchgeführt, jene für 2016 am 2. März 2017 ebenfalls von DI Willibald Kremser und Kurt Blaha. Die Kassaführung des VQÖ wurde von der Rechnungsprüfung als ordentlich bezeichnet.
Franz Reichert stellt den Antrag, den Vorstand zu entlasten. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Franz Reichert bedankt sich für die ehrenamtlichen Tätigkeiten.
- Neuwahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
Es gibt einen Wahlvorschlag für den Vorstand, der verlesen wird.
Hier der Wahlvorschlag für den Vorstand des VQÖ:
Obmann: Manfred Schweizer
Obmann-Stellvertreter: Konsulent Ing. Hannes Wiesinger
Obmann-Stellvertreter: Herbert Pichler
Kassier: Peter Traussnig
Kassier-Stellvertreter: Fritz Gardavsky
Schriftführer: Heinz Gardavsky
Schriftführer-Stellvertreterin: Josefine Zhanial
Als weitere Vorstandsmitglieder kandidierten:
Mag. Wolfgang Glaser (Redaktionsleitung von Rollstuhl aktiv)
Karl und Rosemarie Janesch-Voit (Anzeigenannahme für Rollstuhl aktiv)
Dr. Rainer Geißler
Annemarie Grillenberger
Prof. Dr. Hans-Peter Jonas
Dr. Gabriele Kirchmair
Philipp Nieke, MSc
Maria Schweizer
Anton Steiner brachte im Rahmen seiner vielen Anträge auch einen Antrag auf die Durchführung einer geheimen Wahl ein. Dieser Antrag wurde von der Generalversammlung abgelehnt.
Über den Wahlvorschlag betreffend Vorstand des VQÖ wurde durch Handzeichen abgestimmt. Bis auf eine Gegenstimme von Anton Steiner stimmten alle anwesenden Mitglieder für den vorgebrachten Wahlvorschlag zur Wahl des Vorstandes.
Anton Steiner wurde gebeten, sein „Nein“ zur Wahl des Vorstandes zu begründen. Er begründete seine Gegenstimme damit, dass er Herbert Pichler nicht in den Vorstand des VQÖ wählen möchte, weil dieser sowohl beim ÖZIV als auch bei der ÖAR schon hohe Positionen innehat.
Herbert Pichler kandidierte als neuer Obmann-Stellvertreter und stellte sich kurz vor.
Franz Reichert fragte die Gewählten, ob sie ihre Wahl annehmen. Nachdem alle KandidatInnen die Wahl angenommen hatten, übergab er Manfred Schweizer wieder seine Agenden.
- Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
Es wurde von der Generalversammlung keine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages beschlossen. Es gab zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung. Der Mitgliedsbeitrag bleibt damit weiterhin bei 25 Euro pro Jahr.
- Vergabe des Albert Wöhrer-Gedenkpreises
Die Vergabe des Albert Wöhrer-Gedenkpreises erfolgte wie in Punkt 2 beschlossen erst im Zuge der 60-Jahr-Feier des VQÖ.
- Beschlussfassung über gestellte Anträge und Statutenänderung
Der Vorstand des VQÖ schlug der Generalversammlung folgende Änderungen in den Statuten vor:
- In § 10: Der Obmann soll einen allenfalls zwei Stellvertreter haben.
- In § 9: Die Frist für Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung der GV wird von 8 auf 14 Tage verlängert.
- Dem § 9 wird folgender Abs. 7 angefügt
„ Eine Statutenänderung im Sinne des § 9 Abs 6 lit. f kann von der Generalversammlung nur beschlossen werden, wenn der diesbezügliche Vorschlag den Verbandsmitgliedern wenigstens drei Monate vor dem Termin der Generalversammlung bekannt gemacht und gleichzeitig zur Stellungnahme aufgefordert wurde.“ - Der § 9 Abs. 3 hat daher zu lauten:
„Die Mitglieder müssen mindestens 4 Monate vor Abhaltung der Generalversammlung über den Termin der Generalversammlung und mindestens 4 Wochen davor über Ort, Zeit und Tagesordnung informiert werden. Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung müssen spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim Obmann eingelangt sein. Für Anträge auf Statutenänderung ist Absatz 7 zu beachten.“
Die vorgeschlagenen Statutenänderungen wurden von der Generalversammlung des VQÖ beschlossen.
Die Ausarbeitung der Neuregelungen im Detail und die Überarbeitung des folgenden Antrags wurden an den Vorstand delegiert, der auch zur Beschlussfassung ermächtigt wurde:„Über die Aufnahme von ordentlichen oder fördernden Mitgliedern entscheidet der Obmann. Der Vorstand ist in der nächsten Vorstandssitzung vom Obmann zu informieren.“
Das Mitglied Anton Steiner hatte für die Generalversammlung nicht weniger als 14 Anträge eingebracht!
Hier eine Aufstellung der Themen seiner Anträge:
- Antrag: Der VQÖ solle die Wahl des Vorstandes geheim durchführen. Dieser Antrag wurde bereits vor der Durchführung der Wahl von der Generalversammlung abgelehnt.
- Antrag: Der VQÖ müsse sich in Zukunft auf behindertenpolitischer Ebene mehr mit den Themen Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Gleichstellung befassen.
- Antrag: Der Vorstand des VQÖ müsse die Mitglieder, die sich nur mit dem Rollstuhl fortbewegen können, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen im Kampf um Barrierefreiheit und bundeseinheitlich gültige Bauordnungen.
- Antrag: Der VQÖ müsse die Mitglieder, die sich nur mit dem Rollstuhl fortbewegen können, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dabei unterstützen, Verbesserungen der Regelungen zum Erhalt des §29b-Parkausweises entsprechend der Vorschläge von Anton Steiner durchzusetzen.
- Antrag: Der VQÖ möge sich für Maßnahmen nach den Vorschlägen von Anton Steiner gegen den Missbrauch des Parkausweises nach § 29b der StVO einsetzen
- Antrag: Mitgliederwerbung sollte mit einer Provision honoriert werden.
- Antrag: Damit sich nicht jedes einzelne Mitglied rechtlich gegen Diskriminierung durchsetzen muss, sollte der VQÖ mit Unterstützung des Sozialministeriums gegen beharrliche Verweigerer mit einer Verbandsklage vorgehen und eine kompetente Rechtsberatung anbieten.
- Antrag: Da die Vergabe des Euro-Keys vom BMASK finanziert wird, sollte der VQÖ einen entsprechenden Antrag stellen, entscheiden zu dürfen, wer Anspruch auf diesen Euro-Key hat.
- Antrag: Der Zweck und das Ziel des VQÖ sollte die Förderung von Sport für erwachsene und jugendliche Menschen mit Behinderung zur Stärkung der Gesundheit, zur Wiedergewinnung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie zur Förderung der Eigeninitiative, der Selbständigkeit und der sozialen Integration besonders für Menschen, die sich mit dem Rollstuhl fortbewegen, sein. Der VQÖ solle mit einer Enquete, kurz- und langfristige Perspektiven und eine Finanzierungssicherheit erarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen.
- Antrag: Der VQÖ solle die Mitgliedschaft beim ÖZIV kündigen.
- Antrag: Der VQÖ solle die Mitgliedschaft bei der ÖAR kündigen.
- Antrag: Der VQÖ solle Informationen über eine ORF Teletextseite verbreiten.
- Antrag: Der Schriftzug „Verband der Querschnittgelähmten Österreichs solle ergänzt werden durch den Zusatz „Interessengemeinschaft für Menschen mit körperlicher Behinderung“.
- Antrag: Das aktive und passive Wahlrecht im VQÖ sollen nur betroffene Menschen mit Behinderung ausüben dürfen, um deren Selbstvertretung zu gewährleisten.
Manfred Schweizer weist darauf hin, dass Anton Steiner etliche seiner in dieser Generalversammlung eingebrachten Anträge so oder in ähnlicher Form bereits in der letzten Generalversammlung 2015 in Linz gestellt hatte und darüber bereits ausreichend diskutiert und abgestimmt wurde Wiederkehrend eingebrachte Anträge können vom Vorstand abgelehnt werden. Es muss darüber auch nicht jedes Mal abgestimmt werden.
Auch Rainer Geißler betont als Jurist, dass wiederkehrend eingebrachte Anträge vereinsrechtlich nicht behandelt werden müssen. Es bestehe daher keine Notwendigkeit, Anträge die bereits bei der letzten Generalversammlung eingebracht wurden, hier nochmals zu behandeln. Die Generalversammlung stimmte Manfred Schweizer und Rainer Geißler zu, Anträge die bereits 2015 behandelt wurden, hier nicht nochmals zu behandeln. Inhalte mit denen sich die Generalversammlung bereits 2015 auseinandergesetzt hat betreffen Anton Steiners Anträge 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11 und 12.
Behandeln müsse die Generalversammlung daher nur die Anträge 7, 13 und 14.
Zu Antrag 7 meinte Herfried Eisler, dass es für den VQÖ bei dem vorhandenen Budget nicht möglich sei, Juristen zu finanzieren. Anton Steiner bringt vor, dass viele Rollstuhlfahrer nicht in der Lage seien, einen Prozess durchzustehen, ein Verband hätte da mehr Durchschlagskraft und wäre vermutlich erfolgreicher. Außerdem könnte die betroffene Person anonym bleiben und hätte keine Repressalien zu befürchten.
Herbert Pichler stimmt zu, dass es besonders im ländlichen Raum oft besser wäre, sich nicht outen zu müssen, gibt aber zu bedenken, dass auch hier immer wieder etwas durchsickern wird, da jeder jeden kennt. Ein Anwalt, gestellt vom Verband, wäre zu kostenintensiv, da dafür das Sozialministerium keinerlei Beiträge übernehmen würde.
Rainer Geißler weist darauf hin, dass die Vorstufe zu einem Prozess die Schlichtungsstelle ist. Diese aufzusuchen ist kostenlos und in fast allen Fällen befriedigender und erfolgreicher für alle Beteiligten.
Wortmeldung von Michael Gomernik: In seiner Stadt wurde ein Juwelier geklagt, weil vor seinem Geschäftseingang eine Stufe war, die für Rollstuhlfahrer ohne Begleitperson unüberwindbar war. Die Klage wurde abgewiesen, weil es nicht zwingend notwendig war, dass der Kläger das Geschäft aufsuchen muss. Dasselbe gilt auch für Gasthäuser, Arztpraxen, und anderen Lokalitäten.
Michaela Wresnik wollte bei ihrem Bandagisten einen stufenlosen Eingang für das Geschäft vorschlagen. Das war aber nicht möglich, da das Haus denkmalgeschützt ist.
Herbert Pichler regt an, dass man, sofern der Mitgliedsbeitrag erhöht werden könnte, man eine sogenannte Gruppenversicherung abschließen könnte, die einen Rechtsschutz beinhaltet. Das würde bei 900 Mitgliedern ein geringer Betrag sein. So könnte jeder über diese Versicherung einen Anwalt beigestellt bekommen, der die Wünsche seines Mandanten vertritt.
Danach wird über Anton Steiners Antrag abgestimmt. Es gibt nur eine Stimme dafür, alle anderen anwesenden Mitglieder des VQÖ stimmen gegen diesen Antrag.
Zu Antrag 13, den Schriftzug des VQÖ durch den Zusatz „Interessengemeinschaft für Menschen mit körperlicher Behinderung“ zu ergänzen, behauptet Anton Steiner, dass jeder der „Verband der Querschnittsgelähmten“ liest, glaubt, dass es nur um Rollstuhlfahrer ginge.
Dr. Klaus Voget meint dazu, dass das Thema nicht einfach abgewunken werden sollte. Vielleicht könne man sich auch Menschen mit anderen Behinderungen öffnen. Umgekehrt aber könne diese Erweiterung wieder den Rollstuhlfahrer in den Hintergrund drängen. Daher wird von der Generalversammlung beschlossen, dieses Thema an den Vorstand zur Weiterbehandlung weiterzugeben.
Der Antrag 14 in dem gefordert wird, dass nur betroffene Menschen mit Behinderung das Wahlrecht ausüben dürfen, wird vollinhaltlich mit nur einer Gegenstimme abgelehnt.
Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes bedankt sich Manfred bei allen Mitgliedern, die freiwillig und ehrenamtlich für den VQÖ gearbeitet haben.
- Allfälliges
Hierzu gibt es keine Themen
- Festlegung der nächsten Generalversammlung
Der Termin wird laut Vereinsgesetz in zwei Jahren sein. Ort und Datum der nächsten Generalversammlung werden vom Vorstand zeitgerecht allen Mitglieder bekannt gegeben.
- Festakt zur 60-Jahr-Feier des VQÖ
Albert-Wöhrer-Gedenkpreis für Ilse Scharf
Ilse Scharf wird nach der Eröffnung vorgestellt. Sie ist das älteste anwesende Mitglied des Vereins und hat sich trotz ihrer 91 Jahre zur Feier eingefunden. Sie erhält den Albert Wöhrer-Gedenkpreis in Form einer Urkunde und als Dankeschön noch einen kleinen Golddukaten.
Rollstuhltanz und Präsentation
Die Rollitanzgruppe von Leo Fischer sorgt mit ihrer Einlage für eine nette Unterhaltung.
Es gibt eine Power Point Präsentation, die über die Zeit seit der Gründung des Vereins viele interessante Ereignisse zeigt.
Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich
für Konsulent Ing. Hannes Wiesinger
Im Rahmen des Festaktes „60 Jahr-Jubiläum des VQÖ“ wurde dem Obmann-Stellvertreter Konsulent Ing. Hannes Wiesinger das „Goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich“ verliehen. Dies ist die höchste Auszeichnung, die man in diesem Zusammenhang erhalten kann.
Die Laudatio und Überreichung der Auszeichnung erfolgt durch den Fachreferenten des Sozialministers Mag. Alexander Miklautz in Anwesenheit der Teilnehmer an der Generalversammlung des VQÖ, angeführt vom Obmann Oberst i.R. Manfred Schweizer mit den Mitgliedern des VQÖ-Vorstandes, dem ÖAR- und ÖZIV-Präsidenten Dr. Klaus Voget sowie dem ÖAR-Vizepräsidenten und Obmann-Stv. des VQÖ Herbert Pichler und Monika Wiesinger.
Hannes Wiesinger erzählt bei seiner Ehrung in kurzen beeindruckenden Worten Ereignisse aus seinem Leben. Anschließend bedankt er sich für diese hochwertige Auszeichnung.
Danach lädt der Verband zu einem sehr guten Abendessen ein.
Schriftführung: Heinz Gardavsky