Juli 1995, RA 125: Leserbrief Dr. Traude Pillai-Vetschera

Unter dem Titel „Behindertenparkplätze von Nichtbehinderten besetzt!“ informiert Traude Pillai-Vetschera über ein Schreiben, dass sie an die Bundespolizeidirektion Schwechat gerichtet hat. Hier einige Auszüge:

Ich habe heute ein von Ihrem Beamten mit der Dienstnummer 333 am 15.2.1995 ausgestelltes Strafmandat über S 200,– zur Einzahlung gebracht.

Dazu möchte ich folgendes sagen: Mein PKW war innerhalb von fünf Meter vor einem nicht durch Lichtzeichen geregelten Schutzweg abgestellt. Ich bin querschnittgelähmt. Als ich am 12. Februar vor meinem Abflug einen Parkplatz in der Behindertenzone suchte, war diese verparkt. Von drei abgestellten Fahrzeugen war nur eines als Versehrtenfahrzeug gekennzeichnet. Nach meiner Ankunft prangte an meinem PKW ein Strafmandat: In der Behindertenzone standen wieder drei PKWs. Bei zwei davon gab es keinen Behindertenausweis hinter der Windschutzscheibe.

Leider sind das keine Ausnahmefälle. In den innerstädtischen Bezirken werden Behindertenparkplätze bereits intensiver kontrolliert und nicht als Behindertenfahrzeuge gekennzeichnete PKWs werden kostenpflichtig abgeschleppt. Ich bitte Sie inständig, diese Usancen auch in Schwechat einzuführen.

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