März 1999, RA 140: §29b – die unendliche Geschichte

Wie bereits in den letzten Ausgaben von „Rollstuhl Aktiv“ berichtet, bemüht sich der VQÖ um eine Lösung der §29b-Problematik. Diesbezüglich hat der VQÖ inzwischen erreicht, dass es zu einigen parlamentarischen Anfragen gekommen ist. Hier nun einige Auszüge aus der Parlamentskorrespondenz.

Schreiben des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem an den Präsidenten des Nationalrates Dr. Heinz Fischer zu der Anfrage des Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller: „Vorweg erlaube ich mir zu den Fragepunkten 1 bis 5 festzuhalten, dass aufgrund der österreichischen Bundesverfassung der Gesetzgeber in Angelegenheiten der Straßenpolizei dem Bund und die Vollziehung den Ländern obliegt. Bei der Vergabe von Behindertenausweisen sowie bei der Schaffung von Behindertenparkplätzen sind zudem in der Regel jeweils unterschiedliche Landesbehörden zuständig. Aus diesem Grund liegen mir keine Statistiken über genaue Vollziehungstätigkeiten vor. Aufgrund Ihrer Anfrage habe ich jedoch die Landesregierungen um Auskunft ersucht. Trotzdem war es hinsichtlich einiger Fragen nicht möglich, konkrete Zahlen zu erheben, da selbst die erstinstanzlichen Behörden über bestimmte Tatsachen keine Aufzeichnungen führen; ich darf hinzu auf die Antworten zu den einzelnen Fragen verweisen.“

 Hier folgt die Anfrage nach der Anzahl der Behindertenparkplätze und der ausgestellte Ausweise. Die Antworten (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) sind ungenau, unvollständig und nicht vergleichbar. Da die Zahlen etwa das Jahr 1998 betreffen, wurden die einzelnen Zahlen wegen der geringen Aussagekraft weggelassen.

Danach Frage nach Anzahl von Rollstuhlfahrern. Antwort (gekürzt): Nach dem Gesetz ist eine Unterscheidung zwischen Rollstuhlfahrern und anderen, dauernd stark gehbehinderten Personen nicht erforderlich. Seitens der Länder wird der Anteil der Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, an der Gesamtzahl der Ausweisinhaber auf 2 bis 20 Prozent geschätzt.

Frage: Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, zwei Kategorien von §29b-Ausweisen zu schaffen? Halten Sie eine andere Lösung für zielführender? Wenn ja, welche? Antwort (gekürzt): Am 4. Juni 1998 erging eine Empfehlung des Rates der Europäischen Union betreffend Parkausweis für Behinderte, mit der das Aussehen von Behindertenausweisen vereinheitlich werden soll. Die Schaffung von zwei unterschiedlichen Ausweismodellen halte ich für nicht zweckmäßig. Da im Gremium Unterarbeitsgruppe Mobilität eine allfällige Ausdehnung des Berechtigtenkreises im Sinne des §29b auf blinde und schwerbehinderte Menschen diskutiert wird, sollte die Ergebnisse vor möglichen weiteren Schritten abgewartet werden.

Darüber hinaus würde auch die Schaffung verschiedener Ausweise der grundsätzlichen Parkraumnot nicht abhelfen. Ich halte es daher für wichtiger und sachdienlicher, neue Behindertenparkplätze zu schaffen und den zusätzlichen Raumbedarf generell bei der Planung mit einzubeziehen.

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