März 1999, RA 140: §29b – Persönlicher Kommentar von Mag. Wolfgang Glaser

Die Parlamentskorrespondenz bezüglich der parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Barmüller hat nun aufgrund der erhobenen Fakten klar belegt, dass die von den Mitgliedern des VQÖ immer wieder beobachteten Missstände und Mängel insbesondere in den Bundesländern gravierend sind und mit einer inflationären Ausgabe von §29b-Ausweisen zusammenhängen dürfte. Erschreckend ist auch die Tatsache, dass nur höchsten 20 Prozent aller Ausweisinhaber Rollstuhlfahrer sind.

Die Relation der ausgegebenen Ausweise zu vorhandenen Parkplätzen scheint mir nur in Wien halbwegs ausgewogen. Hier gibt es im Verhältnis zu den 1.836 Ausweisen, die innerhalb von sieben Jahren vergeben wurden, immerhin 1.116 Behindertenparkplätze.

Die Ausweitung der Ausstellung für andere Behindertengruppen (z.B. blinde Menschen) wird die Situation noch eklatant verschärfen.

Das Argument des Verkehrsministers, dass es aus formalen Gründen nicht möglich wäre, zwei unterschiedliche Kategorien von Ausweisen zu schaffen, da es in allen EU-Ländern einheitliche Ausweise geben soll, ist aus meiner Sicht nicht stichhaltig. Schließlich könnte ja der Ausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, genauso aussehen wie in allen anderen EU-Ländern und wer die Vorteile der zweiten Kategoriedes Ausweises genießt, kann dies ohnedies nur innerhalb von Österreich. Der zweite Ausweis könnte außerdem formal auch so aussehen wie der erste und bräuchte nur eine unterschiedliche Farbe haben oder einen Zusatzhinweis enthalten.

Um jedoch die Lösung der §29b-Problematik voranzutreiben. bedarf es der verstärkten Solidarität der verschiedenen Behindertenverbände. Wenn es nicht gelingt, Solidarität unter allen Menschen mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen zu erreichen, so wird es sich nicht vermeiden lassen, dass sich die Situation für alle behinderten Menschen massiv verschlechtert. Da wir das alle nicht wollen, offen wir insbesondere auf die Unterstützung der ÖAR. Der Präsident der ÖAR, Dr. Klaus Voget, hat uns bereits mehrmals seine Unterstützung zugesagt und bekundet, dass unser Anliegen auch in seinem Interesse ist und wir sind zuversichtlich, dass sich unter den Behindertenverbänden diesbezüglich ein gemeinsamer Konsens finden lässt.

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