Juni 2008, RA 177: Briefverkehr mit Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung

Obmann Manfred Schweizer sendet nachfolgenden Text an BH Urfahr-Umgebung:

Betr.: §29b StVO

Am 22. Februar um 18.20 Uhr fuhr auf den Behindertenparkplätzen beim Rasthaus St. Pölten der Westautobahn ein KIA mit dem behördlichen Kennzeichen UU 168 BT zu. 2 Männer und 2 Frauen entstiegen diesem Auto, welches hinter der Windschutzscheibe den Ausweis im Sinne des §29 b StVO liegen hatte. Auf die Frage, wer hier der Behinderte sei, antwortete der Fahrer: „na ich“. Dieser trug vorher ein schweres Bild mit Rahmen von einem anderen parkenden Auto über eine Entfernung von gut 50 m ohne erkennbare Probleme zu seinem Auto.

Es ist durchaus denkbar, dass dieser Fahrer irgendwann einmal berechtigter Weise einen §29 b Ausweis bekommen hat. Die Ausstellungsgründe dürften aber zwischenzeitig weggefallen sein.

Als Verband einer der schwerstbehinderten anspruchsberechtigten Personengruppe treten wir mit der Bitte an Sie heran, die Berechtigung dieses Ausweises im gegenständlichen Fall zu überprüfen, da wir der Ansicht sind, dass nur in der Zusammenarbeit zwischen der Bevölkerung und der Behörde dem Missbrauch Einhalt geboten werden kann.

Es würde uns auch freuen, über das Ergebnis Ihrer Überprüfung eine Information zu bekommen.

Antwortschreiben der BH Urfahr-Umgebung

Zu Ihrem Schreiben möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung wurde für den Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges UU 168 BT nach amtsärztlicher Begutachtung ein Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen ausgestellt.

Mit freundlichen Grüßen Maria Hemmelmair

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