März 2013, RA 196: Kommentar von Mag. Wolfgang Glaser

Lösung der Behindertenparkplatzproblematik erfordert mehr Solidarität von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen

Bereits seit den frühen 90er Jahren beschäftigt sich der Verband der Querschnittgelähmten Österreichs intensiv mit der Problematik, dass die Zahl der Inhaber eines Parkausweises für gehbehinderte Personen gemäß §29 b der Straßenverkehrsordnung immer mehr ansteigt,

während die zur Verfügung stehenden Behindertenparkplätze nicht mehr in Relation zu den ausgegebenen Parkausweisen steht und der zur Verfügung stehende Parkraum in Relation zur Zahl der vorhandenen Autos immer geringer wird. Statistiken zeigen, dass die Vergabe von Parkausweisen, in unterschiedlichen Bundesländern und in unterschiedlichen Orten bisher offensichtlich unterschiedlich großzügig gehandhabt wurde. Vor allem die zunehmende Zahl älterer Autofahrer mit körperlichen Einschränkungen führt dazu, dass die Zahl der Ausweisinhaber immer stärker ansteigt.

Was die Situation noch zusätzlich verschlimmert, ist die Tatsache, dass mit dem §29-b- Ausweis auch noch etliche finanzielle Vorteile verbunden sind, wie z.B. Steuervorteile und der kostenlose Erhalt einer Autobahnvignette. Für viele Menschen sind diese mit dem Ausweis verbundenen finanziellen Vorteile der wichtigste Anreiz, alles daran zu setzen, den Ausweis zu erhalten.

Um die Behindertenparkplatzproblematik zu entschärfen, hat der Verband der Querschnittgelähmten bereits in den 90er Jahren einen interessanten Vorschlag zur Lösung der Behindertenparkplatzproblematik ausgearbeitet: Nämlich, dass es zwei verschiedene Kategorien von Behindertenparkplatzausweisen geben soll, einen Ausweis für jene, die behinderungsbedingt beim Ein- und Aussteigen wirklich einen breiten Behindertenparkplatz benötigen und einen Ausweis für jene, die nicht unbedingt auf die Breite eines Behindertenparkplatzes angewiesen sind, aber alle anderen mit diesem Ausweis verbundenen Vorteile nutzen können (z.B. kostenloses Parken in Kurzparkzonen). Gernot Egger und ich haben damals einige Gespräche mit dem Verkehrsministerium und den Behindertensprechern verschiedenster politischer Parteien im Parlament geführt. Da die ÖAR jedoch diesen Vorschlag letzten Endes nicht mitgetragen hat, ist dieses Vorhaben leider gescheitert.

Wir haben damals dem Verkehrsministerium auch vorgeschlagen, dass alle Personen, die den Ausweis bekommen, eine schriftliche Information erhalten sollen, mit der Sie im Detail über die damit verbundenen Rechte und Pflichten aufgeklärt werden, weil wir oft erfahren haben, dass viele Ausweisinhaber zu wenig darüber wissen. Dieser Vorschlag wurde vom Verkehrsministerium auch als gut empfunden, ist aber bis heute noch immer nicht umgesetzt worden.

Missbrauch der Ausweise sehr einfach

Ein weiteres Problem stellt der zunehmende Missbrauch von Behindertenparkplatzausweisen dar.

Seit 2001 gibt es in Österreich einen EU-konformen Behindertenparkplatzausweis, der in mehrerlei Hinsicht den Missbrauch dieses Ausweises sehr einfach macht. Dieser Ausweis ist einerseits mit heutigen Farbkopierern relativ leicht zu fälschen und andererseits ist die missbräuchliche Verwendung dieses Ausweises nur schwer überprüfbar, weil sich das Passfoto der Inhaberin bzw. des Inhabers auf der Rückseite des Ausweises befindet und hinter der Windschutzscheibe nicht sichtbar ist.

Dies zeigt, dass nicht alles was EU-konform ist, sich als sinnvoll und intelligent herausstellt.

Geplante Ausweitung der Ausweisinhaber wird fatale Folgen haben!

Wie bereits in der letzten Ausgabe von Rollstuhl Aktiv zu lesen war, ist nun eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung geplant, die eine erhebliche Erweiterung des Personenkreises vorsieht, der berechtigt ist, einen Behindertenparkplatzausweis zu erhalten.

Während bisher der Erhalt des Ausweises auf Personen die nachweislich dauernd stark gehbehindert sind beschränkt blieb, ist nun vorgesehen, dass alle Personen, die im Besitz eines Behindertenpasses des Bundessozialamtes sind mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit“, einen Anspruch auf einen Behindertenparkplatzausweis haben. Auch wenn es bereits in einigen anderen EU-Ländern eine derartige Ausweitung des berechtigten Personenkreises für einen Behindertenparkplatz gibt, bedeutet dies nicht, dass dies eine gute Lösung ist, die Österreich nachahmen sollte.

Die geplante enorme Ausweitung der Berechtigung zum Erhalt des §29b-Ausweises wird nämlich dazu führen, dass es immer schwieriger werden wird, einen freien Behindertenparkplatz vorzufinden, was vor allem jenen Ausweisinhaber schadet, für die behinderungsbedingt beim Ein- und Aussteigen ein vorhandener breiter Behindertenparkplatz eine zwingende Notwendigkeit ist. Auch die Länder Tirol, Vorarlberg und Wien sowie der Städtebund sehen das ähnlich und haben das Verkehrsministerium schriftlich auf die drohende Parkplatznot für Inhaber eines Behindertenparkplatzes hingewiesen.

Der Verband der Querschnittgelähmten hat diesbezüglich auch eine schriftliche Stellungnahme zur Novelle der Straßenverkehrsordnung an das Verkehrsministerium gerichtet. Der Gesetzesentwurf wurde aber nun unverändert Ende Jänner im Parlament beschlossen.

Solidarität gefordert

Nur Verständnis für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und Solidarität sowie Kompromissbereitschaft, wird die Behindertenparkplatzproblematik lösen können.

Es geht dabei nicht darum, dass eine Organisation nur die Interessen einer bestimmten Gruppe mit einer bestimmten Behinderungsform vertritt (z.B. von Rollstuhlfahrern) und die Interessen einer anderen Gruppe von Menschen mit einer anderen Behinderungsform ignoriert (z.B. von blinden Menschen). Nein es geht darum, eine Lösung zu finden, die für alle vertretbar ist und die nicht dazu führt, dass jene, die einen Behindertenparkplatz wirklich brauchen keinen mehr vorfinden, weil es schon so viele Ausweisinhaber gibt, die einen Behindertenparkplatz verstellen, obwohl sie trotz ihrer Behinderung auch auf einem normalen Parkplatz das Auslangen finden könnten.

Eine Möglichkeit, die für alle Menschen mit Behinderung eine vertretbare Lösung sein könnte, wäre z.B., dass nur jene, die nachweislich beim Ein- und Aussteigen behinderungsbedingt auf einen breiten Behindertenparkplatz angewiesen sind, auf einem solchen Parkplatz parken dürfen. Alle anderen behinderten Personen, denen das Parken auf einem normalen Parkplatz zugemutet werden kann, sollen auf einem Behindertenparkplatz nur halten dürfen. Dies wäre leicht durch einen entsprechenden Zusatzvermerk auf den Ausweisen umsetzbar.

Wird kein entsprechender Kompromiss zur Lösung der Behindertenparkplatz-problematik gefunden, werden jene, die wirklich auf einen Behindertenparkplatz angewiesen sind, vor allem im städtischen Raum wohl keinen freien brauchbaren Parkplatz mehr vorfinden und das alles mangels des gegenseitigen Verständnisses für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und EU-konformen Regelungen, deren Auswirkungen nicht ausreichend durchdacht wurden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner