Felix Lettner schreibt in seinem Leserbrief über die Kraftfahrzeugsteuer für PKW über 100 PS unter anderem:
Wenn der Finanzminister zusätzliche Steuereinnahmen benötigt, soll er besser eine Neuregelung des 29b-Ausweises in die Wege leiten.
Es ist doch lächerlich, dass manche diese Begünstigung wegen Diabetes, Herzschrittmacher, Übergewicht oder einer Großmutter im Altersheim erhalten.
Emilie Schwarz schreibt darauf folgenden Antwortbrief (Text ist auszugweise angeführt):
Dem Bericht von Felix Lettner kann ich mich zur Gänze anschließen. Als betroffene Rollstuhlfahrerin liegt mir der §29b-Ausweis sehr am Herzen, denn laut Gesetzestext dürfte es sich bei den Ausweisbesitzern ohnehin nur um stark gehbehinderte Personen handeln.
Leider muss ich in letzter Zeit wiederholt feststellen, dass sogenannte §29b-Ausweise sehr großzügig von den zuständigen Behörden vergeben werden. Vor allem die weiteren Begünstigungen als Inhaber eines solchen Ausweises (Steuerbefreiung, Zuschuss zum Autoankauf etc.) verführen dazu, unter allen Umständen in den Besitz eines solchen Ausweises zu kommen.
Für meine Person möchte ich feststellen, dass dadurch Not an Behindertenparkplätzen entsteht und wirklich stark Gehbehinderte aufgrund von langen Wegstrecken häufig gezwungen sind, im Halte-oder Parkverbot zu parken, um schlussendlich dafür bezahlen zu müssen, weil sich sehr viele sogenannte „Behinderte“ das Gesetz zunutze gemacht haben.