Dezember 1996, RA 131: Leserbriefe

Der Artikel in „Rollstuhl Aktiv“, Ausgabe 130, zwei Kategorien von §29b-Ausweisen zu fordern, hat viele Reaktionen bei unseren Lesern ausgelöst. Hier einige Beispiele (teilweise gekürzt):

W.F. aus Fohnsdorf Für §29b-Ausweise sollten wirklich zwei Kategorien geschaffen werden. Leicht behinderte Personen können meist besser aussteigen und schneller laufen als ein Rollifahrer mit vier Rädern unterm Sitz. Manche nichtbehinderte Spezialisten besetzen oft einen extra verbreiterten Behindertenparkplatz und bestehen verbissen auf ihr Recht. Mit dem Aufkleber „Bitte lassen Sie eine Türbreite Abstand“ hat man kaum Glück. Normalverbraucher nehmen keine Rücksicht und die leicht behinderten Aspiranten auch kaum.

Ein anderer Leser meint: Ich kann Ihren Vorschlag, ein verschärftes Vorgehen der Exekutive gegen Personen, die ungerechtfertigt Behindertenparkplätze benützen, nur unterstützen. Immer wieder erlebt man, dass Autofahrer unverschämterweise die Rollstuhlparkplätze benützen und nicht einmal dem Ersuchen, den Parkplatz für einen Rollstuhlfahrer freizumachen, nachkommen.

C.S. aus Hofstetten Der Artikel im Letzten „Rollstuhl Aktiv“ hat mir aus der Seele gesprochen, jedenfalls was die Probleme betrifft, die ein Rollstuhlfahrer mit verstellten Behindertenparkplätzen oder zu knapp geparkten Autos hat. Auch stimme ich völlig mit der Kritik überein, dass die Ausweise zu leichtfertig ausgegeben werden und die Exekutive viel rigoroser überwachen und abschleppen lassen müsste. Nicht unterstützen kann ich aber die Forderung nach zwei Kategorien von Parkausweisen. denn was bringen zwei verschiedene Ausweise, wenn einer schon nicht ernst genommen wird. Auch eine wiederkehrende Prüfung der Behinderung sollte man am besten durch wechselnde Sachverständige unbedingt einführen. Ich selbst bin gerne bereit, meine Behinderung alle fünf Jahre prüfen zu lassen.

G.R. aus Bergheim Ich glaube, dass es sinnvoll ist, dass jeder, der eine §29b-Ausweis erhält, schriftlich unterzeichnen muss, dass er über die rechtlichen Grundlagen zur Benützung dieses Ausweises sowie auf die Folgen eines Missbrauchs hingewiesen wurde. Dass es zwei verschiedene §29b-Ausweise geben soll, kann ich nur befürworten. Diese Ausweise sollten dann aber verschiedene Grundfarben zur leichteren Erkennung aufweisen.

E.S. aus Graz Meiner Meinung nach liegt aber das Hauptproblem genauer überwachen würde und auch die sogenannten „5-Minuten-Parker“ rigoroser bestrafen würde, wäre dies der erste wesentliche Schritt. Ein Aktionstag von Rollstuhlfahrern, die selbständig Behindertenparkplätze überwachen, wäre in diesem Zusammenhang überlegenswert. Eine Unterteilung des §29b-Ausweises in zwei Kategorien sowie eine genauere Überprüfung der Ausgabekriterien wäre dann der nächste Schritt in diese Richtung, den ich voll unterstützen würde.

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