Juni 2014, RA 201: Arbeitsgruppe zur Lösung der Parkplatzproblematik gegründet

VQÖ gründet gemeinsam mit ÖZIV die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Lösung der Problematik bei der Vergabe von Parkausweisen

Bei der Sitzung des Bundesvorstands des ÖZIV am 25.4.2014 wurde folgender Antrag des VQÖ behandelt, der einstimmig angenommen wurde.

Gemeinsam die Behindertenparkplatzproblematik lösen!

Damit Menschen mit Behinderung, die auf 3,5 m breite Behindertenparkplätze angewiesen sind, auch in Zukunft eine Chance auf einen geeigneten Parkplatz haben, gilt es gemeinsam einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

Durch die letzte Novelle der Straßenverkehrsordnung ist es zu einer enormen Ausweitung des Personenkreises gekommen, der berechtigt ist, einen Parkausweis für Behindertenparkplätze zu erhalten. Haben bisher nur Menschen mit einer Gehbehinderung einen Behindertenparkplatz- Ausweis gemäß §29b erhalten, können seit Jänner 2014 alle Menschen mit Behinderung diesen Ausweis vom Bundessozialamt bekommen, wenn es ihnen nicht zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.

Dies hat zur Folge, dass immer mehr Menschen, die behinderungsbedingt auf einen 3,5 m breiten Behindertenparkplatz angewiesen sind, im Bedarfsfall keinen freien Behindertenparkplatz mehr finden, da die Zahl der AusweisinhaberInnen und die vorhandene Zahl von Behindertenparkplätzen in keiner vernünftigen Relation mehr zueinander stehen. Die mit dem latenten Mangel an Behindertenparkplätzen verbundenen Probleme werden sich dadurch vehement verschärfen. Der Städtebund schätzt, dass es durch die Ausweitung des berechtigten Personenkreises, zur Ausstellung von etwa 60.000 zusätzlichen Behindertenparkplatzausweisen kommt.

Unter Kenntnisnahme dieser Problematik haben sich auf Anregung durch den VQÖ verschiedene Vereine, unter anderem auch der ÖZIV und der KOBV entschlossen, dieses Thema im Rahmen einer Arbeitsgruppe neuerlich zu bearbeiten und einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu finden, der über die ÖAR an die Politik zur Umsetzung heranzutragen wäre.

Die Behindertenparkplatzproblematik alleine durch die Schaffung zusätzlicher Behindertenparkplätze lösen zu können, ist nicht realistisch, weil ja vor allem im städtischen Raum schon nicht einmal genügend normale Parkplätze vorhanden sind. Da es Menschen mit Behinderung gibt, denen zwar die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, die aber mit normal breiten Parkplätzen problemlos das Auslangen finden würden, schlägt der Verband der Querschnittgelähmten vor, dass es in Zukunft zwei unterschiedliche Kategorien von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung geben soll, die den jeweiligen Bedürfnissen der AusweisinhaberInnen entsprechen. Eine Kategorie für jene, die behinderungsbedingt auf die besondere Breite eines Behindertenparkplatzes angewiesen sind und eine Kategorie für jene, die auch mit einem Parkplatz normaler Breite das Auslangen finden.

Die Kategorisierung der Parkausweise könnte beispielsweise durch fälschungssichere Vignetten auf den bestehenden EU-einheitlichen Parkausweisen erfolgen.

Auch in Deutschland gibt es übrigens zwei unterschiedliche Kategorien von Parkplatzausweisen für Menschen mit Behinderung und dies hat sich dort auch bewährt.

Es muss im Sinne aller Interessevertretungen von Menschen mit Behinderung sein, dass auch in Zukunft jene, die darauf angewiesen sind, die Chance haben, einen freien Behindertenparkplatz vorzufinden.

Um die Behindertenparkplatzproblematik sinnvoll lösen zu können, ist Solidarität von Menschen mit den unterschiedlichsten Formen der Behinderungen gefordert. Selbstverständlich geht unsere Intention nicht dahin, dass hier jemand etwas verliert, worauf nunmehr ein Anspruch entstanden ist, sondern alleine darum, dass für alle Menschen mit Behinderung, die eine Parkerleichterung brauchen, eine akzeptable Lösung gefunden wird, die den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und die im Sinne von Inklusion ermöglicht, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Der Verband der Querschnittsgelähmten Österreichs, der bereits seit einigen Jahrzehnten Mitglied des ÖZIV´s ist, beantragt daher, dass der ÖZIV die unbedingte Notwendigkeit der Einführung von zwei Kategorien des §29b-Ausweis befürwortet und ersucht den BV des ÖZIV´s die Umsetzung des von der gemeinsamen Arbeitsgruppe auszuarbeitenden konsensualen Vorschlags gegenüber der ÖAR und gegenüber politischen Gremien zu unterstützen.

Als Resultat des Antrages des VQÖ beim Bundesvorstand des ÖZIV wurde nun die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die sich mit der Lösung der Problematik bei der Vergabe von Parkausweisen beschäftigen soll. Dieser Arbeitsgruppe gehören neben dem Obmann des VQÖ Manfred Schweizer noch Georg Leitinger, Josef Schoisengeyer, Hans-Jürgen Gross. Auch andere Vertreter weiterer Behindertenorganisationen sollen in die Arbeitsgruppe einbezogen werden.

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