Juni 2014, RA 201: Wie die Problematik um Vergabe der Parkausweise lösbar wäre

Gedanken und Überlegungen von Mag. Wolfgang Glaser

Wie sich inzwischen gezeigt hat, sind die Befürchtungen des Verbandes der Querschnittgelähmten Österreichs, dass die Novelle der Straßenverkehrsordnung zu einer explosionsartigen Vermehrung von InhaberInnen eines §29-b-Ausweises führen wird, nicht unberechtigt gewesen und bereits in der Realität eingetreten. Gerechnet wird noch dieses Jahr mit der Ausstellung von etwa 60.000 neuen Parkausweisen. Das bedeutet, dass die steigende Zahl der AusweisinhaberInnen zu einem massiven Problem führen wird, weil die Zahl der vorhandenen Behindertenparkplätze in Zukunft nicht entsprechend der zunehmenden Zahl der AusweisInhaberInnen steigen wird. Da es aber auch Menschen mit Behinderung gibt, die gar nicht unbedingt auf die genormte Extrabreite eines Behindertenparkplatzes angewiesen ist, hat der Verband der Querschnittgelähmten Österreichs konkrete Lösungsvorschläge, die durchaus vernünftig sind und das Problem entschärfen könnten.

In Zukunft zwei unterschiedliche Kategorien von Parkplatzausweisen für Menschen mit Behinderung

Der Verband der Querschnittgelähmten schlägt vor, dass es in Zukunft zwei unterschiedliche Kategorien von Parkplatzausweisen für Menschen mit Behinderung geben soll. Dies ist ein Vorschlag der bereits in den 90er Jahren vom Verband der Querschnittgelähmten ausgearbeitet wurde und von mir und Gernot Egger auch auf politischer Ebene mit parlamentarischen VertreterInnen und dem Verkehrsministerium diskutiert wurde. Leider wurde dieser Vorschlag aber nie umgesetzt, weil es letzten Endes am Rückhalt der ÖAR fehlte. Vor allem der Aktivitäten von Anton Steiner ist es zu verdanken, dass die Diskussion um die Lösung der Behindertenparkplatzproblematik durch die Schaffung von zwei Kategorien von Parkausweisen wieder ins Rollen gekommen ist und der neue vom VQÖ und dem ÖZIV geschaffene Arbeitskreis gibt Hoffnung, dass es diesmal nicht nur bei Ideen bleibt, sondern dass die Beschlüsse des Arbeitskreises auch von der ÖAR unterstützt und umgesetzt werden.

Zusatzvignetten in zwei unterschiedlichen Farben

Der Vorschlag des Verbandes der Querschnittgelähmten ist nun konkret der, dass die Kategorisierung von Parkplatzausweisen durch Zusatzvignetten in zwei unterschiedlichen Farben auf dem bereits bestehenden EU-einheitlichen Behinderten- Parkausweis erfolgen soll. Eine Zusatzvignette in einer bestimmten Farbe berechtigt zum Parken auf den breiten Behindertenparkplatzen, die andere Zusatzvignette in einer anderen Farbe bietet alle bisher mit dem Ausweis verbundenen Vorteile für Menschen mit Behinderung, die auf einem Parkplatz normaler Breite das Auslangen finden.

Dass die Behindertenparkplatzproblematik nur durch die Schaffung von zwei Kategorien von Parkausweisen lösbar ist, hat man inzwischen auch in Deutschland erkannt, wo bereits es bereits seit einigen Jahren zwei unterschiedliche Parkausweise gibt.

Im Arbeitskreis zu diskutieren wird auch das Thema der Befristung der Parkausweise sein. Ich persönliche würde es befürworten, dass entsprechend der Empfehlung des EU-Rates die Gültigkeit von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung zeitlich auf 5 Jahre befristet wird, damit einer missbräuchlichen Verwendung eines Ausweises noch besser vorgebeugt werden kann.

Weiters denke ich, wäre es notwendig, dass in Hinkunft alle Menschen mit Behinderung, die einen Parkausweis vom Bundessozialamt ausgestellt bekommen, ein Informationsblatt erhalten sollen, in dem sie über die mit dem Parkausweis verbundenen Rechte und Pflichten im Detail aufgeklärt werden. Dies haben Gernot Egger und ich bereits in den 90er Jahren vorgeschlagen und wurde auch von den Beamten des Verkehrsministeriums befürwortet, doch umgesetzt wurde das bis heute nicht.

Vom Arbeitskreis zur Lösung der Behindertenparkplatzproblematik erwarte ich mir auch eine Diskussion darüber, inwieweit die Eintragung im Behindertenpass der „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ als Bedingung für den Erhalt des Parkausweises sinnvoll oder nicht sogar kontraproduktiv ist. Aus meiner Sicht ist diese Regelung unlogisch und unsinnig.

„Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ ist überhaupt nicht mehr zeitgemäß.

Es passt nämlich erstens überhaupt nicht zusammen, dass einerseits öffentliche Verkehrsmittel immer mehr für alle Menschen barrierefrei zugänglich gemacht werden sollen und dies auch im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung tatsächlich auch schrittweise in Österreich umgesetzt wird und andererseits jedoch die Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel aber die Voraussetzung dafür sein soll, dass man einen Parkausweis erhält. Wollen wir nun, dass öffentliche Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderung zumutbar werden? Ich denke ja das wollen wir! Aber wer erhält dann noch einen Parkausweis, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderung immer zumutbarer wird?

Zweitens kann es nicht im Sinne von Chancengleichheit und Gleichberechtigung sein, wenn der Erhalt eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung an die Eintragung der „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ gekoppelt ist. Ein nichtbehinderter Mensch, der einen Führerschein hat und sich ein Auto leisten kann oder jemanden hat, der ihn in einem Auto befördert, kann sich nämlich auch selbst entscheiden, ob er mit dem Auto fährt oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fahren möchte. Dies sollte auch für Menschen mit Behinderung so sein oder nicht?

Ich habe bei der integra die Gelegenheit gehabt mit dem Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger über das Thema zu sprechen und er meinte, dass er meine Argumentation durchaus nachvollziehen kann. Deshalb wäre aus meiner Sicht auch zu fordern, dass die Koppelung des Erhaltes eines Parkausweises mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“, die überhaupt nicht mehr zeitgemäß ist, ersetzt werden soll durch die Koppelung mit der Eintragung: „behinderungsbedingt auf Parkerleichterung angewiesen“. Etwas anderes macht aus meiner Sicht keinen Sinn.

Nur wenn die Arbeitsgruppe auf einen gemeinsamen Nenner kommt, kann dieser Lösungsvorschlag auch auf politischer Ebene durchgesetzt werden.

Ich danke jedenfalls allen, die sich in dieser Angelegenheit engagiert haben und weiterhin engagieren werden und wünsche der Arbeitsgruppe viel Erfolg bei der Lösung der Behindertenparkplatzproblematik.

Nur wenn die Arbeitsgruppe auf einen gemeinsamen Nenner kommt, kann dieser Lösungsvorschlag auch auf politischer Ebene durchgesetzt werden. Wenn es zu keinem gemeinsam vertretbaren Lösungsvorschlag kommen sollte, werden nämlich alle Menschen mit Behinderung, die einen Parkausweis brauchen, darunter zu leiden haben, also ist Solidarität gefordert!

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