Nicht nur das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen führt dazu, dass diejenigen die auf einen solchen extrabreiten Parkplatz angewiesen wären (z.B. Rollstuhlfahrer) oft keinen freien geeigneten Parkplatz mehr finden, sondern auch die Tatsache, dass es immer mehr Inhaber eines §29-b-Ausweises gibt. Ein Großteil davon sind mobilitätseingeschränkte Senioren, die auch einen normalen Parkplatz benutzen könnten.
Der Andrang um §29-b-Ausweise ist deshalb so groß weil sich dadurch nicht nur beim Parken Vorteile ergeben, sondern auch viele finanzielle Vorteile an diesen Ausweis gebunden sind (z.B. Gratis-Vignette, Steuervergünstigungen, etc.).
Da viele Ausweisinhaber gar nicht wissen, dass sie auch in Kurzparkzonen auf normalen Parkplätzen gebührenbefreit parken können, hat der Verband der Querschnittgelähmten (VQÖ) schon mehrmals angeregt, dass §29b-Ausweis-Inhaber ein Informationsblatt erhalten sollen, wo sie gesondert auf die damit verbundenen Rechte und Pflichten hingewiesen werden. Insbesondere der Hinweis, dass normale Parkplätze zu benützen sind, sofern einem das möglich ist, sollte darin enthalten sein. So würde für jene Personen, die beim Ein- und Aussteigen behinderungsbedingt viel Platz brauchen, mehr Behindertenparkplätze frei bleiben.
Um dem zunehmenden Mangel an Behindertenparkplätzen entgegenzuwirken, hat der VQÖ hat auch schon bereits vor Jahren vorgeschlagen, dass es zwei unterschiedliche Kategorien von Ausweisen für AutofahrerInnen mit Behinderung geben soll: Einen Ausweis, der zum Parken auf den breiteren Behindertenparkplätzen berechtigt und einen anderen Ausweis für jene Personen, die zwar ebenfalls mobilitätseingeschränkt sind, aber denen ein normaler Parkplatz zuzumuten und die mit dem Ausweis gebührenbefreit parken dürfen. Dieser Vorschlag wurde leider von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) nicht mitgetragen. Stattdessen wurde zwischen ÖAR, VQÖ und Zivilinvalidenverband ein neuer Lösungsvorschlag ausgearbeitet, der beinhaltet, dass es Zusatztafeln bei bestimmten Behindertenparkplätzen geben soll, die nur für Autofahrer, die beim Ein- und Aussteigen viel Platz brauchen, zu benützen sind. Leider hat auch dieser Vorschlag bisher keine Umsetzung gefunden und die unendliche Geschichte der Parkplatzproblematik für Rollstuhlfahrer geht weiter.
Alle bisherigen Überlegung gilt es daher unbedingt neu zu überdenken, denn in Zukunft wird sich der Mangel an Behindertenparkplätzen noch verschärfen, da die Vergabe des §29b-Ausweises demnächst auch auf sehbehinderte und blinde Personen ausgeweitet wird.