Die am 25. März 2023 veröffentlichte Förderrichtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz in Freizeit und Beruf ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung von Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und damit der Gewährleistung eines selbstbestimmten Lebens. Die wichtigsten Eckpfeiler sind die Ausweitung des Kreises anspruchsberechtigter Personen – unabhängig von der Art der Behinderung, die Etablierung von One-Stop-Shops zur vereinfachten Abrechnung und das Vorsehen von Angestelltenverhältnissen. Dafür bezahlt der Bund des Bundesländern 50 % der Kosten und stellt in Summe 100 Mio. Euro bereit.
Hier geht`s zum ausführlichen Bericht des Österreichischen Behindertenrates.
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